Wirtschafts-ID (W-IdNr.) / Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.)
Eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) für das Impressum muss in Deutschland nicht separat beantragt werden. Sie wird seit November 2024 stufenweise vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) automatisch vergeben, oft über das ELSTER-Postfach, oder existierende USt-IdNrn. werden umgewandelt. Die Mitteilung erfolgt postalisch oder elektronisch, ohne dass ein Antrag nötig ist. Wichtige Fakten zur W-IdNr. im Impressum: Kein Antrag nötig: Das Finanzamt veranlasst die Zuteilung durch das BZSt. Vergabeprozess: Seit November 2024 erfolgt der Versand schrittweise bis 2026. Sie erhalten die Nummer direkt in Ihr ELSTER-Benutzerkonto. Bestandskunden: Wenn Sie bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) haben, können Sie diese in der Regel bis zum Erhalt der neuen W-IdNr. weiterverwenden. Neugründung: Bei der steuerlichen Erfassung wird die Nummer automatisch generiert. Zuständige Behörde: Das BZSt ist für die Vergabe verantwortlich. Falls Sie nach dem 30. November 2024 tätig wurden und noch keine Nummer erhalten haben, prüfen Sie Ihr ELSTER-Postfach.